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Kurzbeschreibung

Das Bildungszentrum für Beruf und Umwelt ist Zertifizierungspartner der FLL und BFSH und bietet Ihnen die Möglichkeit die Prüfung zum FLL/BFSH-Zertifizierten „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 zu absolvieren. Mit diesem Abschluss sind Sie berechtigt, die jährliche Hauptuntersuchung von Spielplätzen und Spielgeräten sowie für die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes für alle im Anwendungsbereich der DIN EN 1176-1 genannten Spielplatzgeräte und Spielplätze durchzuführen. Der viertätige Vorbereitungskurs zur FLL/BFSH Zertifizierung, bietet Ihnen alle notwendige theoretischen und praktischen Inhalte in einem kompakten Format. Sie erwerben mit der Ausbildung und FLL/BFSH Zertifizierung die Voraussetzung und Qualifikation, Kontrollen von Spielplätzen nach deren Bau, sowie für die Jahreskontrolle gemäß den Anforderungen der "DIN 79161" sachgerecht und eigenverantwortlich durchzuführen.

Zieles des Kurses

Ziel des Kurses ist den Teilnehmer/innen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um die Aufgaben der Spielplatzkontrolle gemäß den Anforderungen der Spielplatzsicherheit sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie müssen in der Lage sein, sicherheitsrelevante Mängel auf Spielplätzen und an Spielgeräten zu erkennen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Bedienstete von Kommunalbetrieben und Fachbüros, Unternehmer und Mitarbeiter aus dem GaLaBau, die die Kontrolle von Spielplätzen nach deren Bau sowie die Jahreskontrolle durchführen.

Inhalte des Kurses

Im kompakten Vorbereitungskurs werden alle Themen ausführlich dargestellt und praktisch angewendet:

Theoretische Grundlagen:

Praktische Anwendung und Übungen

Inhalte der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Die schriftlich-theoretische Prüfung umfasst 85 Prüfungsfragen mit folgenden Themenbereichen:

  1. Allgemeiner technischer Themenbereich/rechtliche Grundlagen nach DIN 1176-1
  2. Gerätespezifischer Themenbereich nach DIN 1176-2 bis 6
  3. Wartungspezifscher Themenbereich / Spielplatzmanagement nach DIN 1176-7
  4. Spielplatzplanung nach DIN 18034

Im mündlich-praktischen Prüfungsteil ist vom Prüfling der Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt durchzuführen.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Bitte beachten Sie, dass das Anforderungsniveau zum Bestehen der Prüfung sehr hoch ist und die Kursinhalte sehr umfänglich sind!

Dauer

4 Tage Vorbereitungskurs + 1 Tag Prüfung

Termine und Buchung

Hintergrund

Auf Initiative des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte und Freizeitanlagen-Hersteller e. V. (BFSH) hat der Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport) des Deutschen Instituts für Normung (DIN) seit 2008 erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Zertifizierung von Spielplatzprüfern inklusive dem zugehörigen Fragenpool erarbeitet. Diese sind in der neuen DIN 79161 „Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ veröffentlicht und über den Beuth-Verlag zu beziehen. Sie gelten für die jährliche Hauptuntersuchung von Spielplätzen und Spielgeräten sowie für die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes für alle im Anwendungsbereich der DIN EN 1176-1 genannten Spielplatzgeräte und Spielplätze.

Auf dieser Grundlage bieten FLL und BFSH über ihre kooperierenden Ausbildungsinstitute eine bundesweit einheitliche Ausbildung und Prüfung für erfahrene Mitarbeiter in der Spielplatzkontrolle an, mit dem Abschluss FLL/BSFH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer” nach DIN 79161. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben der Spielplatzkontrolle gemäß den Anforderungen der DIN 79161 sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie müssen in der Lage sein, sicherheitsrelevante Mängel auf Spielplätzen und an Spielgeräten zu erkennen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben.

Zulassungs- und Qualifizierungsverfahren

Über die Zulassung zur Schulung als Teilnahmevoraussetzung für die anschließende Prüfung entscheiden die ausbildenden Institute auf der Grundlage der DIN 79161. Hiernach kann zur Schulung zugelassen werden, wer volljährig ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Die einschlägige Berufserfahrung setzt voraus, dass der Anwärter zum qualifizierten Spielplatzprüfer mindestens drei Jahre im Berufsleben praktisch mit Spielgeräten umgegangen ist (z. B. Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb).

Die tatsächliche Prüfung wird dann nach erfolgreicher Schulungsteilnahme ebenfalls von dem kooperierenden Ausbildungsinstitut abgenommen, das die beiden schriftlich-theoretischen Prüfungsteile ohne und mit Hilfsmitteln sowie den mündlich-praktischen Teil der Prüfung durchführt. Zur Sicherstellung der in der Norm festgelegten Anforderungen an die verschiedenen Prüfungsteile überwachen FLL und BFSH den Prüfungsablauf stichprobenartig über die Entsendung von Supervisoren.

Die Kosten für die Ausbildung und Prüfung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ werden von den ausbildenden Instituten festgelegt und erhoben. Sie variieren je nach Seminarangebot, Intensität und Dauer der Schulung, Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen. Leistungen und Service der FLL und des BFSH beim Zertifizierungsprozess setzen sich aus Koordinations-, Verwaltungs-, Supervisions- und Öffentlichkeitsarbeit zusammen, für die beide zertifizierenden Institutionen von den Ausbildungsinstituten einen anteiligen Betrag der Prüfungskosten erhält.

Abschluss und dessen Gültigkeit

Erfolgreiche Prüfungsteilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und eine ID-Card, die eine Gültigkeit von 3 Jahren besitzen und durch erfolgreiche Teilnahme an einem Auffrischungskurs ohne erneute Prüfung entsprechend verlängert werden können. Darüber hinaus bieten ihnen FLL und BFSH die Möglichkeit, ihre Namen zu Kontrollzwecken für potentielle Auftraggeber auf den Homepages beider zertifizierender Verbände in einer Übersicht erfolgreicher Prüfungsteilnehmer eintragen zu lassen.