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Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Eignung

Für den jeweiligen Lehrgang ist eine Eignung/Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten nachzuweisen:

Eignungsuntersuchung/Tauglichkeitsuntersuchung nach VSG 4.2 § 2. Mit dieser Eignung soll sichergestellt werden, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken für einen Einsatz bei gefährlichen Baumarbeiten, also auch für eine Lehrgangsteilnahme bestehen.
 
Es ist weiterhin zu berücksichtigen, welchen Arbeitsbereich der betreffende Mitarbeiter abdecken soll: Maschinenbedienung am Boden (AS-I), Maschinenbedienung mit Höhenarbeit (AS-II, SKT-B) oder nur Höhenarbeit (SKT-A). Diese Info muss dem Arbeitsmediziner über den Arbeitgeber/Unternehmer im Vorfeld mitgeteilt werden.
 
Die Untersuchungen G25 und G41 sind vom Grundsatz her Angebotsuntersuchungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der staatlichen "Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (ArbMedVV)" und können von einer Schulungsstätte nicht explizit verlangt werden, da die betriebliche arbeitsmedizinische Vorsorge Sache des Arbeitgebers ist.
 
Die Inhalte der genannten Grundsätze G 25 und G 41 können aber vom Arbeitsmediziner zur Entscheidungsfindung über die jeweilige Tauglichkeit herangezogen werden. Dies liegt aber im Ermessen des Arbeitsmediziners!!
 
Hinsichtlich der Beurteilung, welche Bescheinigung akzeptabel ist oder nicht, verweise ich auf u.g. Formulierung. Zumindest müssen im Bescheinigungstext die Begriffe "Eignung" oder "Tauglichkeit" und "gefährliche Baumarbeiten" auftauchen. Für Lehrgänge AS-II, SKT-A, -B sind dabei Angaben zur Höhentauglichkeit notwendig.
 
Eine Prüfung Ihrerseits kann nur dahingehend erfolgen, ob die genannten Angaben vermerkt sind.  Wenn keine nachvollziehbaren Angaben vorgelegt werden, ist u.E. der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber selbst verantwortlich, die korrekte Bescheinigung bei dem untersuchenden Arzt einzufordern und beizubringen.
Insofern kann folgende überarbeitete Formulierung für ein Anschreiben an die Teilnehmer empfohlen werden:
 

Teilnahmevoraussetzung ist der gültige Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung für gefährliche Baumarbeiten (Bescheinigung eines Arztes/Ärztin mit Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"). Empfehlung für den Arzt zum Untersuchungsinhalt: G25, ggf. bei Höhenarbeiten G41.

Information zur AMU von Uwe Böckmann, Gartenbau-Berufsgenossenschaft -stellv. Leiter Dezernat Prävention-

 

Eine Broschüre zur Arbeitsmedizinischen Untersuchung finden Sie hier:

http://www.svlfg.de