Um auf europäischer Ebene ein einheitliches Ausbildungsniveau in der Baumpflege zu schaffen und den länderübergreifenden Austausch von Personal zu ermöglichen, wurde 1999 von dem European Arborist Council der European Tree Worker ins Leben gerufen. Die Ausbildung wird von 15 europäischen Ländern anerkannt und unterstützt. Unabhängig von Zugangstechniken (wahlweise, Arbeitsbühne oder Seilklettern) stehen baumbiologische und botanische Themen im Vordergrund. Der Kompaktkurs bietet eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung zum „European Tree Worker.“
Ziel der Veranstaltung
Erlangen des Zertifikats zum European Treeworker
Zielgruppe
Baumpfleger (Absolventen SKT-B oder ASB2)
Mitarbeiter aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice, Kommunen
Teilnahmevoraussetzungen
Grundlagenkurs Baumpflege / Baumkontrolle oder adäquater Nachweis der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten (Gehölzarten, Biologie, VTA, ZTV, Rigging etc)
1 Jahr Berufserfahrung in der Baumpflege
Arbeitsmedizinische Untersuchung (AMU GU25, GU41)
Ersthelferkurs
Fachkunde im Umgang mit der Motorsäge (ASBaum 1)
SKT-B
Ablauf
an vier Tage Wiederholung/Auffrischung der Prüfungsinhalte
am fünften Tag Prüfung (in Ausnahmefällen zusätzlich am sechsten Tag ein weiterer Prüfungstag)
Inhalt
Pflanzenbestimmung
Pilz- und Bodenkunde
Baumpflanzung, Baumkontrolle, Pflege von Jungbäumen
ZTV Baumpflege, insbesondere die Altbaumpflege in Theorie und Praxis
Rigging, Kronensicherungen, Flaschenzüge
Unfallverhütungsvorschriften
Prüfung
Prüfung zum European Tree Worker:
Theoretischer Teil
Schriftlich 60 Minuten
Mündlich 20 Minuten
Praktischer Teil
Bestimmungsübung (15 Baumarten)
praktisches Arbeiten (Tätigkeit im Arbeitsparcour und als Bodenmann je 60 Minuten)
zwei Simulationen einer Baumpflegetätigkeit (je 20 Minunten)
Fachgespräch
Gültigkeit und Verlängerung des Zertifikates
Das Zertifikat "European Tree Worker" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Zur Verlängerung des Zertifikates (Re-Zertifizierung) ist eine Teilnahme an Fortbildungskursen (insgesamt 30 Stunden) zusätzlich zu den Nachweisen der Ersten Hilfe, der Arbeitsmedizinischen Untersuchung und der 24-monatigen Berufstätigkeit in der Baumpflege erforderlich.