Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN SPEC 79161 in Höxter
Ziele des Lehrgangs:
Den Teilnehmern des Lehrgangs werden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt Spielgeräte und Spielplätze auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Die Ergebnisse der Kontrollen gerichtsfest zu dokumentieren und Hinweise zur Reparatur von Mängeln zu geben. Zusätzlich werden sie in die Lage versetzt Hinweise zur Planung und zur Errichtung von sicheren Spielplätzen zu geben.
Der Lehrgang endet mit der FLL/BFSH-Zertifizierung zum „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN SPEC 79161.
Themen des Lehrgangs:
Theoretische Schulung
- Rechtliche Grundlagen der Kontrolle und Wartung der Spielplätze
- Beurteilung von Gefährdungen auf Spielplätzen
- Besonderheiten der Anatomie und der Entwicklung von Kindern
- Sicherheits- und wartungstechnische Anforderungen an Spielplätze nach DIN 18034
- Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-1-6, 11, Beiblatt 1
- Grundsätzlicher Aufbau eines Prüfberichtes
Praktische Schulung
- Durchführung einer Jahreshauptinspektion auf einem Spielplatz unter Berücksichtigung der Inhalte einer visuellen und operativen Inspektion
- Feststellung und Bewertung von sicherheitstechnisch relevanten Mängeln an Spielplatzgeräten udn Böden
- Zugangssituation, Einfriedung , Beschilderung und Ausstattungselemente
- Beurteilung verschiedener Spielplatzsituationen hinsichtlich sicherheitstechnischer Mängel z.B. Hauptlaufrichtung, Geräteanordnung
Durchführung des Lehrganges:
- Theoretische Schulung 18,5 h
- Praktische Übungen 6,5 h
Ziel und Inhalte der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die schriftlich-theoretischen umfasst 85 Prüfungsfragen mit folgenden Themenbereichen:
- Allgemeiner technischer Themenbereich/rechtliche Grundlagen nach DIN 1176-1
- Gerätespezifischer Themenbereich nach DIN 1176-2 bis 6
- Wartungspezifscher Themenbereich / Spielplatzmanagement nach DIN 1176-7
- Spielplatzplanung nach DIN 18034
Im mündlich-praktischen Prüfungsteil ist vom Prüfling der Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt durchzuführen.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Bedienstete von Kommunalbetrieben und Fachbüros, Unternehmer und Mitarbeiter aus dem GaLaBau, die die Kontrolle von Spielplätzen nach deren Bau und/oder die Jahreskontrolle durchführen.
Kosten der Prüfung
Die Kosten für den Prüfungstag (130,00 € netto) und Prüfungsgebühr (110,00 € netto) sind in der Seminargebühr bereits enthalten
Hintergrund
Auf Initiative des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte und Freizeitanlagen-Hersteller e. V. (BFSH) hat der Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport) des Deutschen Instituts für Normung (DIN) seit 2008 erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Zertifizierung von Spielplatzprüfern inklusive dem zugehörigen Fragenpool erarbeitet. Diese sind seit Anfang Dezember in Form der neuen DIN SPEC 79161 „Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ veröffentlicht und über den Beuth-Verlag zu beziehen. Sie gelten für die jährliche Hauptuntersuchung von Spielplätzen und Spielgeräten sowie für die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes für alle im Anwen-dungsbereich der DIN EN 1176-1 genannten Spielplatzgeräte und Spielplätze.
Auf dieser Grundlage bieten FLL und BFSH über ihre kooperierenden Ausbildungsinstitute eine bundesweit einheitliche Ausbildung und Prüfung für erfahrene Mitarbeiter in der Spielplatzkontrolle an, mit dem Abschluss FLL/BFSH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer” nach DIN SPEC 79161. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben der Spielplatzkontrolle gemäß den Anforderungen der DIN SPEC 79161 sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie müssen in der Lage sein, sicherheitsrelevante Mängel auf Spielplätzen und an Spielgeräten zu erkennen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben.
Zulassungs- und Qualifizierungsverfahren
Über die Zulassung zur Schulung als Teilnahmevoraussetzung für die anschließende Prüfung entscheiden die ausbildenden Institute auf der Grundlage der DIN SPEC 79161. Hiernach kann zur Schulung zugelassen werden, wer volljährig ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Die einschlägige Berufserfahrung setzt voraus, dass der Anwärter zum qualifizierten Spielplatzprüfer mindestens zwei Jahre im Berufsleben praktisch mit Spielgeräten umgegangen ist (z. B. Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb).
Die tatsächliche Prüfung wird dann nach erfolgreicher Schulungsteilnahme ebenfalls von dem kooperierenden Ausbildungsinstitut abgenommen, das die beiden schriftlich-theoretischen Prüfungsteile ohne und mit Hilfsmitteln sowie den mündlich-praktischen Teil der Prüfung durchführt. Zur Sicherstellung der in der Norm festgelegten Anforderungen an die verschiedenen Prüfungsteile überwachen FLL und BFSH den Prüfungsablauf stichprobenartig über die Entsendung von Supervisoren.
Die Kosten für die Ausbildung und Prüfung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ werden von den ausbildenden Instituten festgelegt und erhoben. Sie variieren je nach Seminarangebot, Intensität und Dauer der Schulung, Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen. Leistungen und Service der FLL und des BFSH beim Zertifizierungsprozess setzen sich aus Koordinations-, Verwaltungs-, Supervisions- und Öffentlichkeitsarbeit zusammen, für die beide zertifizierenden Institutionen von den Ausbildungsinstituten einen anteiligen Betrag der Prüfungskosten erhält.
Abschluss und dessen Gültigkeit
Erfolgreiche Prüfungsteilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und eine ID-Card, die eine Gültigkeit von 3 Jahren besitzen und durch erfolgreiche Teilnahme an einem Auffrischungskurs ohne erneute Prüfung entsprechend verlängert werden können. Darüber hinaus bieten ihnen FLL und BFSH die Möglichkeit, ihre Namen zu Kontrollzwecken für potentielle Auftraggeber auf den Homepages beider zertifizierender Verbände in einer Übersicht erfolgreicher Prüfungsteilnehmer eintragen zu lassen.