Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000,- Euro (max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) mit Wohnsitz in NRW. Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • atypisch Beschäftigte
    • befristet Beschäftigte
    • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer
    • geringfügig Beschäftigte
    • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks am 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist!

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Informationen zum Bildungsscheck finden sie hier.